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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 3 M 35/24   

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OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 3 M 35/24 (https://dejure.org/2024,7238)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.03.2024 - 3 M 35/24 (https://dejure.org/2024,7238)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. März 2024 - 3 M 35/24 (https://dejure.org/2024,7238)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 25.12

    Glaubensfreiheit; staatliche Schulaufsicht; staatlicher Erziehungs- und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 3 M 35/24
    Hierunter fällt grundsätzlich neben der Befugnis, den Inhalt des Unterrichts festzulegen, auch die Befugnis, über seine äußeren Modalitäten zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2013 - 6 C 25/12 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die Antragsteller begehren nicht die Befreiung des Antragstellers zu 1. von der Teilnahme am Schulunterricht (vgl. zur Befreiung von der Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht: BVerwG, Urteil vom 11. September 2013 - 6 C 25.12 - juris; OVG Brem, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 1 B 99/12 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2009 - 19 B 1362/08, 19 E 1161/08 - juris).

    Zwar ist in den Blick zu nehmen, ob das geltend gemachte Individualinteresse unter vergleichbaren Umständen mehrfach bzw. von einer Vielzahl von Grundrechtsträgern geltend gemacht wird, so dass in der Summe die Wahrnehmung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags deutlich stärker beeinträchtigt sein könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1993 - 6 C 8.91 - juris Rn. 29; Urteil vom 11. September 2013 - 6 C 25/12 -, BVerwGE 147, 362-379, Rn. 19).

  • BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 3 M 35/24
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung sowie die Wahrung der Intimsphäre und des Schamgefühls (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 2023 - 1 BvR 2036/23 - juris Rn. 23; Beschluss vom 22. Juli 2022 - 2 BvR 1630/21 - juris Rn. 19).

    Durch die Verpflichtung, sich nackt vor anderen zu zeigen, sind der Intimbereich und das Schamgefühl betroffen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 22. Juli 2022 - 2 BvR 1630/21 - juris Rn. 27; OVG NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 5 A 2062/22 - juris Rn. 36).

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 3 M 35/24
    c) Kollidierende Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 - juris Rn. 32).
  • BVerfG, 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20

    Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 3 M 35/24
    Aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ergibt sich aber über das Verbot unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung hinaus auch der Auftrag, Behinderte wirksam vor einer Benachteiligung wegen einer Behinderung durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 1 BvR 1541/20 - juris Rn. 93 ff.).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 3 M 35/24
    Als Behinderung i.S. des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - juris Rn. 65; Jarass, in: Pieroth/Jarass, GG, 17. Aufl. 2022, Art. 3 Rn. 164).
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 3 M 35/24
    Zwar ist in den Blick zu nehmen, ob das geltend gemachte Individualinteresse unter vergleichbaren Umständen mehrfach bzw. von einer Vielzahl von Grundrechtsträgern geltend gemacht wird, so dass in der Summe die Wahrnehmung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags deutlich stärker beeinträchtigt sein könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1993 - 6 C 8.91 - juris Rn. 29; Urteil vom 11. September 2013 - 6 C 25/12 -, BVerwGE 147, 362-379, Rn. 19).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 3 M 35/24
    Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 1982 - 1 BvR 188/80 - juris Rn. 34).
  • BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 3 M 35/24
    Es findet seine Schranken gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in der verfassungsmäßigen Ordnung einschließlich der Rechte anderer (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 1 BvR 194/13 - juris Rn. 17).
  • BVerfG, 10.11.2023 - 1 BvR 2036/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Presseunternehmens gegen eine in einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 3 M 35/24
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung sowie die Wahrung der Intimsphäre und des Schamgefühls (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 2023 - 1 BvR 2036/23 - juris Rn. 23; Beschluss vom 22. Juli 2022 - 2 BvR 1630/21 - juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 28.02.2020 - 3 L 1028.19

    Anspruch auf vorläufige "Bereinigung" und Neuordnung der Schülerakte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 3 M 35/24
    Die Antragsteller zu 2. und 3. üben mit der Abwehr von Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein fremdnütziges Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG aus (vgl. hierzu von Coelln, a.a.O.; VG Hamburg, Beschluss vom 6. Juli 2023 - 5 E 2866/23 - juris Rn. 16; VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2020 - 3 L 1028.19 - juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - 19 B 1362/08

    Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für 9-jähriges muslimisches Mädchen

  • OVG Bremen, 13.06.2012 - 1 B 99/12

    Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen - Schwimmunterricht;

  • BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 4.22

    Beihilfefähigkeit von inländischen nicht nach § 21 AMG zugelassenen und im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - 5 A 2062/22

    Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 1 M 31/18

    Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

  • VG Hamburg, 06.07.2023 - 5 E 2866/23

    Erfolgreicher Eilantrag eines Vaters gegen die vorläufige Beurlaubung seines

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